Die Ruhefristen der Grabstätten 0417-0517 auf dem Urnenreihengräberfeld IV/05(U.R.) des Hauptfriedhofs sind am 25.01.2024 abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 30.11.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.05.2025 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe…