Der an ---- --------- -------- ------- -------- ------- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 05.09.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 113494/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt…