Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Bekanntmachung zu der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr - Feststellung des nachträglichen Verlustes der Wählbarkeit nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG) -
Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 festgestellt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit von Herrn Dominic Viertmann nach der Wahl durch Fortzug am 01.02.2025 aus der Stadt Mülheim an der Ruhr weggefallen sind. Herr Viertmann verliert demnach durch den nachträglichen Verlust der Wählbarkeit im Sinne des § 12 KWahlG seinen Sitz in der Bezirksvertretung.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------------- ------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319029/113 am 08.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ---------- ------------- ------- ---- ----- ----- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-VA3 am 28.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006446800/77 am 19.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320561/107 am 10.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an --- -------- -------- zuletzt wohnhaft --------- -- ----- --------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 07.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/61420/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/61425/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- -------, zuletzt Wohnhaft --------------- --- ----- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.04.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/5192/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/007000848/4 am 04.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001147546/36 am 27.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------- ----- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006446524/30 am 04.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.03.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.