Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ------ ------ -- ----------- -- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/ME-SG1389 am 09.04.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006444580/44 am 17.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks mit gleichzeitigem Gebührenbescheid

Das gegen ------ ---------- ------- ------- -------- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- am 17.04.2025  unter Aktenzeichen 33-1.97/25 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene ins Ausland verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006447486/377 am 17.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001145728/43 am 10.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000174439, für die steuerpflichtige Person ------ ---------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- --------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------- ------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006447994/44 am 15.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001151618/43 am 03.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------- ---------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320448/30 am 02.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------- ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 28.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.