Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Frau Susann Greenall, Seriennummer 21388, ausgestellt durch die Stadt Mülheim an der Ruhr, mit Gültigkeitsvermerk 01.05.2026, ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, bitte ich darum, ihn dem ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr zukommen zu lassen.

Aufhebung der Allgemeinverfügung

Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes

Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2024 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da die Gesundheitsgefährdung nicht mehr besteht.

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Anja Franke Beigeordnete

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/001142311/36 am 19.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2025 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:

Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ------- ------- -- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/4867/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen:

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------ ----- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006443737/24 am 30.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------- ----- ---------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006442760/64 am 26.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006446273/107 am 13.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an --------- ------- -------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 12.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.