Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.05.2025 – Ordnungsnummer: 62–11.96.383 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Am Alten Bahnhof ohne Hausnummer mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Saarn
Flur: 20
Flurstücksnummer: 188

ist gemäß § 83 BauGB am 21.05.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----------------- ------------------------ --- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-AX626 am 02.06.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ------------------------------------------------ --------, unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DL961 am 02.06.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- ------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005322621/65 am 16.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.05.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an -------- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend,…

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ------- ------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit  204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend,…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an -------------------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.05.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/7689/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001151929/36 am 29.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 29.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 07.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr -Änderung einer kommunalwahlrechtlichen Vorgabe zur Einreichung von Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die der Pflicht einer Rechenschaftslegung unterliegen-

Änderung zur Bekanntmachung vom 14.03.2025 im Amtsblatt Nummer 09/2025

Mit Beschluss der Verfassungsgerichthofes NRW vom 06.05.2025 hat dieser gemäß § 61 Absatz 3 Verfassungsgerichthofgesetz NRW die Regelungen des § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für nichtig erklärt.

Demnach müssen Wählergruppen, die einer Pflicht zur Rechenschaftslegung nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz unterliegen, nunmehr den Wahlvorschlägen keine Bescheinigungen des Präsidenten des Landtages NRW über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für…