Geänderte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gegenüber der Bekanntmachung vom 14.03.2025 im Amtsblatt Nr. 09/2025
Aufgrund bereits geänderter Fristen im Kommunalwahlgesetz wurde eine entsprechende Anpassung dieser Fristen in der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates vorgenommen. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt erfolgte am 15.05.2025, die Wahlordnung trat am 31.05.2025 in Kraft.
Die Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge (Parteien, Wählergruppen, Vereinigungen) oder als Einzelwahlvorschlag (Einzelbewerber)…