Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
für das Grundstück:
Gemarkung: Speldorf, Flur: 24, Flurstück(e): 637
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Mergelstraße 64 Mergelstraße 64, 64 a
Mülheim an der Ruhr, den 10.03.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
(Schimanski)
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
für das Grundstück:
Gemarkung: Dümpten, Flur: 3, Flurstück(e): 693
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Schildberg 30 Schildberg 30, 30 a
Mülheim an der Ruhr, den 10.03.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
(Schimanski)
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 6, Flurstück(e): 52
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Seilerstraße 2 I Seilerstraße 4
Mülheim an der Ruhr, den 10.03.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
(Schimanski)
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ----------- ------- -------- ------- -- ----------- ------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 108546/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung - Festsetzung vom 04.03.2025 gemäß § 33 SGB II in Verbindung mit dem Bürgerlichem Gesetzbuch
Das zuzustellende Festsetzungsschreiben an ----- ----- -------- ------- ------- -------- -------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- vom 04.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/73086/E2) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Das Festsetzungsschreiben wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320186/113 am 18.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320001/30 am 06.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005318985/109 am 06.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung - Das Schreiben „erneute Prüfung der Beitragsfähigkeit“ vom 29.01.2024 gemäß § 33 SGB II
Das an ----- ------ --------- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -------- zuzustellende Schreiben „erneute Prüfung der Beitragsfähigkeit“ vom 29.01.2024 (Aktenzeichen: 57-21/95278/E2) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Das Schreiben „erneute Prüfung der Beitragsfähigkeit“ wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ --------------------------------------- -------------------------------- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319365/64 am 20.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.