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Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006476850/30 am 07.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 07.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle, Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides

Der Gewerbesteuer- und Zinsbescheid für die Veranlagungsjahre 2023 und 2024 sowie für die Vorauszahlungen 2026 vom 20.07.2026 mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2102421000003, für die ------ -------- ---- kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ------ ------- -- ----------- ------ -------- ------- --------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/C 409 + 410/92 eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------- --- --- --------------------------------- ----- -- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006474150/30 am 09.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- ----- ------- ---------- zustellende Gebührenbescheid vom 22.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/30205/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ---------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 13.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/27682/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ------ ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 21.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/28881/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- --------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 13.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/22493/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ----------- ------- -- ----------- ---------- --------------------- --- ---------- kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.08.2026
Der Oberbürgermeister.
Im Auftrag
Simmo

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ---------- -------- ---------------------- ---- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 50-34.1429/25 B am 20.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 20.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Sozialamt (Versicherungsamt), Ruhrstr. 1, Zimmer 234, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gerwert

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------- ------- -------- ------- -- ---------- ----- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.08.2026 (Aktenzeichen: 57-21/111996/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der  Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45 und 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 1.2) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ------ --- -- --- -- -----------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006475290/30 am 16.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 06.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005332888/30 am 23.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 23.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 06.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ---- --- ------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 20.02.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 06.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides

Der Gewerbesteuer- und Zinsbescheid für die Veranlagungsjahre 2018 und 2019 vom 12.09.2025, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2105155000007 & 7801001051548, für die ------------ ---- kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag 
Freyer

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an --- ----- --------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.07.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 07.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ------ ----- ----- ------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.02.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige

Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 07.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005333085/401 am 10.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 10.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
 

Mülheim an der Ruhr, den 11.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
El Attllati

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ ---------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 22.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/31714/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ---- --- --------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 23.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/12396/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ --------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 01.07.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/25317/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr


 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ------- ----------------------- ---------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006478662/107 am 11.08.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 11.08.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides

Der Gewerbesteuer- und Zinsbescheid für das Veranlagungsjahr 2024 sowie für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2025 und 2026 vom 17.08.2026, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2108301000006 & 7801001083002, für die ----- --- ---------------- ---- kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 12.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung

Das Anhörungsschreiben kann an ----- --------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.3/613 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben 12.08.2026 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann ----- -------- sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.

Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, 12.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schlodder

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Grenzniederschriften zu den Grenzterminen vom 08.07.2026 und 09.07.2026 in der Gemarkung Fulerum (3436)

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung aus den Grenzterminen vom 08.07.2026 und 09.07.2026 in der Gemarkung Fulerum (3436) unter dem Aktenzeichen 62-33/2024_K_0032 konnte folgenden Beteiligten nicht schriftlich bekannt gegeben werden:

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Helga Kerzmann,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 46, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Dr.-Ing. Eckhart Schwarz,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 18, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Manfred Birwe,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 12, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • Moafak Marzina Karomi,

    zuletzt wohnhaft Brahmsstr. 10, 45529 Hattingen OT Winz-Baak, unbekannt verzogen

Die Erbfolgen der verstorbenen Beteiligten sind ungeklärt. Rechtsnachfolger*innen konnten trotz durchgeführter Ermittlungen nicht festgestellt werden. Der Aufenthaltsort der unbekannt verzogenen Beteiligten konnte ebenfalls trotz durchgeführter Ermittlungen nicht festgestellt werden. Eine schriftliche Bekanntgabe an die Beteiligten oder an eine Vertretung beziehungsweise zustellungsbevollmächtigte Person ist daher nicht möglich.

Gemäß § 21 Absatz 5 VermKatG NRW in Verbindung mit § 23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (DVOzVermKatG NRW) werden das Ergebnis der Grenzermittlung sowie die Abmarkung daher durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die Grenzniederschriften liegen in der Zeit vom 01.09.2026 bis einschließlich 30.09.2026 beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

iWährend der Offenlegungszeit wird den betroffenen Rechtsnachfolger*innen oder deren bevollmächtigten Personen Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung unterrichten zu lassen.

Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung sind 

  • Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261)
  • Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259)

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gelten das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) erhoben werden.


Mülheim an der Ruhr, 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Lincke

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der Betriebe der Stadt Mülheim

  1. Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2025 der Betriebe der Stadt Mülheim

    Der Jahresabschluss ist vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 16.07.2026 festgestellt worden.

    Gemäß § 26 (3) der Eigenbetriebsverordnung NW ist der Jahresabschluss, d. h. die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung sowie die Darstellung der Verbindlichkeiten mit der Feststellung durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr zu veröffentlichen.

    Der Jahresabschluss 2025 liegt bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2026 bei den Betrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Schloß Broich 38, während der Dienststunden öffentlich aus.

    Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
    Betriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr
    Im Auftrag
    E. Rohloff