Der gegen Dragan Cvetkovic, wohnhaft Prinzeß-Luise-Straße 142, 45479 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 50-34.1429/25 B am 20.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 20.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Sozialamt (Versicherungsamt), Ruhrstr. 1, Zimmer 234, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gerwert

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Dienstag 04.08.2026 - 12:00
Amtsblatt