Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung aus den Grenzterminen vom 08.07.2026 und 09.07.2026 in der Gemarkung Fulerum (3436) unter dem Aktenzeichen 62-33/2024_K_0032 konnte folgenden Beteiligten nicht schriftlich bekannt gegeben werden:

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Helga Kerzmann,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 46, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Dr.-Ing. Eckhart Schwarz,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 18, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • unbekannte Rechtsnachfolger*innen von Manfred Birwe,

    zuletzt wohnhaft Nollendorfstraße 12, 45472 Mülheim an der Ruhr

  • Moafak Marzina Karomi,

    zuletzt wohnhaft Brahmsstr. 10, 45529 Hattingen OT Winz-Baak, unbekannt verzogen

Die Erbfolgen der verstorbenen Beteiligten sind ungeklärt. Rechtsnachfolger*innen konnten trotz durchgeführter Ermittlungen nicht festgestellt werden. Der Aufenthaltsort der unbekannt verzogenen Beteiligten konnte ebenfalls trotz durchgeführter Ermittlungen nicht festgestellt werden. Eine schriftliche Bekanntgabe an die Beteiligten oder an eine Vertretung beziehungsweise zustellungsbevollmächtigte Person ist daher nicht möglich.

Gemäß § 21 Absatz 5 VermKatG NRW in Verbindung mit § 23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (DVOzVermKatG NRW) werden das Ergebnis der Grenzermittlung sowie die Abmarkung daher durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die Grenzniederschriften liegen in der Zeit vom 01.09.2026 bis einschließlich 30.09.2026 beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

iWährend der Offenlegungszeit wird den betroffenen Rechtsnachfolger*innen oder deren bevollmächtigten Personen Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung unterrichten zu lassen.

Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung sind 

  • Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261)
  • Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259)

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gelten das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) erhoben werden.


Mülheim an der Ruhr, 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Lincke

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 03.08.2026 - 12:00
Amtsblatt