Die an ----- ------ ------- -- ----------- ------ -------- ------- --------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/C 409 + 410/92 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 03.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Montag 03.08.2026 - 12:00
Amtsblatt