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| Amtsblatt 2026_02.pdf | 191.97 KB |
Änderungsordnung vom 19.01.2026 zur Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr (Parkgebührenordnung) vom 22.02.2013
Änderungsordnung vom 19.01.2026 zur Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr (Parkgebührenordnung) vom 22. Februar 2013
Aufgrund des § 6 a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung (GV. NW 2016 S. 527) in Verbindung mit §§ 1 Absatz 3 und 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Gebührenordnung beschlossen:
Artikel 1
Nach § 1 Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz 2 neu eingefügt:
Am 16.02.2026 besteht keine Gebührenpflicht im Kernbereich der Innenstadt.
Artikel 2
§ 3 erhält folgende Fassung:
Diese Gebührenordnung tritt am 01.02.2026 in Kraft.
Die Parkgebührenordnung vom 22.02.2013 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Mülheim an der Ruhr, den 19.01.2026
Marc Buchholz
Oberbürgermeister
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ------------------------------------------------------ ------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-VV6666 am 22.01.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige
Die an ----- ------- ------ --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 20.11.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2026
Im Auftrag
Sommer
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006459888/107 am 15.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 15.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 15.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------ ------- ------- -------- ------- -- ----------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 16.01.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 122266/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Zimmer 4.12 Etage 4a) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 16.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gülbeyaz
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an ----- ----- ------ ------- -- ----------- ------- -------- ------- ------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/O 512/97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 16.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005326475/64 am 16.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 16.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 19.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kowalski
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ---------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 15.01.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/58590/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ---- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 13.10.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/43656/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Der -------------- --- ---- ------ -------- --- ---------- Aufgrund dessen erfolgt eine öffentliche Zustellung.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an --------------- -------- ------- -------- ---------------------------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.01.2026 (Aktenzeichen: 57-15/106181/41) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 22.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- ------ ----- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 23.01.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/28853/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005328036/64 am 13.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 13.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 23.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kowalski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------- --- --------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005327716/107 am 26.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 26.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 26.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------ ------- ---- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005326987/30 am 12.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 12.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 26.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------- ---------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006461179/64 am 08.12.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 08.12.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fichter
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an ------ ------ ------- -- ----------- ------ -------- ------- --------- - -- ----- --------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 20.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/D 695/92 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2026
Der Oberbürgermeister
I. A.
Köhne
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 27.01.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 124783/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45465 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gülbeyaz
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------- --------------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006463932/30 am 29.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 29.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 29.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Raadt, Flur: 3, Flurstück(e): 50
Alte Bezeichnung: Windmühlenstraße 24
Neue Bezeichnung: Bertholdstraße 1
Mülheim an der Ruhr, den 22.01.2026
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski