Der an --------------- -------- ------- -------- ---------------------------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.01.2026 (Aktenzeichen: 57-15/106181/41) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 22.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok

Datum
Donnerstag 22.01.2026 - 12:00
Amtsblatt