Die an ----- ----- ------ ------- -- ----------- ------- -------- ------- ------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/O 512/97 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 16.01.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne

Datum
Freitag 16.01.2026 - 12:00
Amtsblatt