Die an ----- ------- ------ --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 20.11.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2026
Im Auftrag
Sommer

Datum
Dienstag 27.01.2026 - 12:00
Amtsblatt