I.
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan (Anlage 3) gekennzeichnet. Das Vorhaben ist im Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) dargestellt.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.
Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Technischen Rathaus (HBP 5) auszuhängen.
Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung zuleiten.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“ städtebauliche Festsetzungen durch den Fluchtlinienplan „Lutherstraße, Hansastraße und Duisburger Straße“ Nummer 002, Band 2, Blatt 1 förmlich festgestellt am 17.04.1962, bestehen.
Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“ treten diese Festsetzungen, soweit sie durch den Geltungsbereich erfasst sind, außer Kraft.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet der Investor den Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nach verwaltungsinterner Abstimmung dem Planungsausschuss zum Auslegungsbeschluss vorzulegen.
II.
Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)"
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 beschlossen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:
Der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens dient als städtebauliche Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“ mit den folgenden Zielen:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein attraktives Wohnquartier mit generationsübergreifenden Wohnraumangeboten für ca. 90 Wohneinheiten,
- Ggf. ergänzende wohngebietsverträgliche Gewerbenutzungen,
- Sicherung und Gestaltung eines halböffentlichen Quartiersplatzes auf Straßenniveau,
- Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Garagengeschossen unterhalb des Straßen- und Platzniveaus,
- Schutz des umgebenden geschützten Landschaftsbestandteils sowie der Waldflächen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Duisburger Straße / südlich der Rennbahn – N 9 (v)“ liegt im westlichen Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr. Das Vorhabengebiet erstreckt sich südlich der Raffelberger Rennbahn mit Golfplatz und nördlich der Duisburger Straße (L 78). Es grenzt direkt an den Siedlungszusammenhang und ist bislang dem Außenbereich zuzuordnen.
Das Vorhabengebiet liegt im Stadtteil und der Gemarkung Speldorf, Flur 11 und umfasst die Flurstücke 42 und 107. Es handelt sich hierbei um eine alte Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes, deren Nutzung bereits vor Jahren aufgegeben wurde. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 13.200 m².
III.
Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 09.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023
Veröffentlichungsort:
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unter der Telefon: 0208 / 455 - 6139 (Frau Lemser) oder Telefon: 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist
die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail Adresse
Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de
genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
FAX: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, 19.09.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
IV.
Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung
Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen.
Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Dienstag, den 24.10.2023, ab 17:30 Uhr, in der Feuer- und Rettungswache 1, Zur Alten Dreherei 11, 45479 Mülheim an der Ruhr, statt.
Hierzu lade ich die Öffentlichkeit ein.
In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegengenommen.
Mülheim an der Ruhr, den 15.09.2023
Die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung 3
Elke Oesterwind