Amtsblatt 2023/20

Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 15.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122961/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Karaca

Der an ----- ----- ------- -------- ----------------- -- -- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.08.2023 (Aktenzeichen: 57-24/123210/97) konnte nicht zugestellt werden, da die Post zurückgesandt wird.

Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, in 45468 Mülheim an der Ruhr , Frau Noack (Zimmer 217)  eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Noack

Der an ---- ----- ------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 16.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 120507/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 16.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Das Anhörungsschreiben kann ------ --------- -------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.15/406 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben vom 17.08.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann Birkan Öztürk sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.

Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem*der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Robra

Die gegen ------- ------ -------------------------- -- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 33-1.6/853 ergangen Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 17.08.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17.08.2023 

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schlodder

Die an -------- ------- ------- ------ ------- -- --------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.07.23 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.23

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sommer

Der an ---- -- --- ----- ------- -------- ----------------------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.08.2023 (Aktenzeichen: 57-15/118349/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 21.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der an ------- --------- ---- ------ --------- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/3263/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Das gegen ----- ------- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- am 22.08.2023 unter Aktenzeichen 33-1.197/23 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Schriftstück - einschließlich des Gebührenbescheides-  vom 22.08.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schriftstück sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2522/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2339/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an ---- ------ ----- ----- ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123756/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Karaca

Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 124753/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Karaca

Der an --------- ------ ------- -------- ----------------- -- ----- ----------------- ---- ------------ --- -- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-24/1124252/97) konnte nicht zugestellt werden, da die Post zurückgesandt wird.

Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, in 45468 Mülheim an der Ruhr , Frau Noack (Zimmer 217) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Noack 

Der an ------ ------------- ------------ ------- --- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/4628/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an ---- ------- ------ ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/122487/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Die an ---- --------- ------- -- --------- ---------- ------- ---------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.07.23 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.08.23

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sommer

Der gegen ---- ------ -------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 50-34.1371/23 am 16.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.08.2023 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Sozialamt (Bußgeldstelle Pflegeversicherung), Ruhrstraße 1, Zimmer 121, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Gerwert

Die an ----- ----- -------- - ------- ----------- ------------ -gerichtete Inverzugsetzung vom 28.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1527 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Der an ------ ---------- ------------------- ---- ----- --------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/46040/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der gegen ------------- ------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006403114/77 am 28.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 28.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Boddenberg

Der an ----- ------ ---- ------ --------- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2547/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an ------ ---------- ------------------- ---- ----- --------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 15.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/26700/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an ----- ------ ------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/24128/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Die an ---- -------- ------- -- --------- --- ------- -- ----- --------------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.06.23 kann nicht zugestellt werden.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.23

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sommer

Der gegen ---------- -------- ------- -------- -------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-11.14.03.214002068 am 11.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Kostenbescheid wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Kostenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Kostenbescheid kann von der Betroffenen beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Siric

Der gegen --- ---------- ------- -------- ----- -- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-11.MH-BG1001 am 17.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Kostenbescheid wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).

 Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Kostenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Kostenbescheid kann von der Betroffenen beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Siric

Der gegen ---------- ------- ------- -------- ------------- ---- ----- -----------, unter dem Aktenzeichen 32-11.D-LA125 am 16.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Kostenbescheid wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).

 Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Kostenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Kostenbescheid kann von dem Betroffenen beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Siric

Der gegen ----- ---- ------- ------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-DK459 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 31.05.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Preuße

Der gegen ------------------------------------------ ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005302702/107 am 31.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 31.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Vergabe einer zusätzlichen amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück: 

Gemarkung: Speldorf, Flur: 24, Flurstück(e): 751

Alte Bezeichnung: Friedhofstraße 130 
Neue Bezeichnung: Friedhofstraße 130, 130 a

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schimanski

Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 17.08.2023 beschlossen, den in der Anlage gekennzeichneten Bereich in:

„Ludwig-Lindgens-Platz“

mit Erläuterungsschild

Dr. Ing. e. h. Ludwig Lindgens

Pionier im weltweiten Export des Mülheimer Leders

und Gründer der internationalen Gerbervereinigung

*1874                                                †1928

zu benennen.

 

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ernst

Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 beschlossen, die in der Anlage gekennzeichnete Straße in:

„Dorothea-Nekes-Straße“

mit Erläuterungsschild

Dorothea Nekes

Künstlername Dore O., Filmemacherin

*1946                                                †2022

zu benennen.

 

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ernst

Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.

Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.

Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 23.10., 24.10. und 25.10.2023

ab 14.00 Uhr im

Haus des Sports, Südstr. 25

45470 Mülheim an der Ruhr

im Erich-Kröhan-Saal

statt.

Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die

a) in Mülheim an der Ruhr wohnen

b) das 13. Lebensjahr vollendet haben

c) nicht entmündigt sind.

Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 28.08.2023 bis zum 25.09.2023 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208 / 455 - 3144 vereinbart werden.

Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden unter anderem von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Siric

Am Samstag, den 23.09.23 findet ab 12:30 Uhr, zum zweiten Mal die Veranstaltung AUFTAKT im Ringlokschuppen statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Mülheimer Jugendliche, im Alter von 14 bis 21 Jahren. Sie zielt darauf ab, einerseits den Jugendstadtrat und seine Arbeit bekannt zu machen und neue Mitglieder zu akquirieren. 

Andererseits soll die Veranstaltung dazu dienen, die Zielgruppe über die Partizipationsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene zu informieren und den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, themenbezogen ihre Anliegen deutlich zu machen und mit Mandatsträger*innen der Stadt in Dialog zu treten. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Tickets sind über die Internetseite des Jugenstadtrates zu beziehen.

Mülheim an der Ruhr, 31.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Carmen Müller