Das Anhörungsschreiben kann ------ --------- -------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.15/406 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Das Anhörungsschreiben vom 17.08.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.
Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann Birkan Öztürk sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.
Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem*der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.08.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Robra