vom 16.07.2025
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I)“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße /…