Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Widerruf und Rückforderungsbescheid vom 08.05.2025 (Aktenzeichen: 57-21/121505/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Widerruf und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 47, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…