Bekanntmachungsanordnung
Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Mülheim an der Ruhr als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen (Taxentarif) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.V. m. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit…