Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ----- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XN6677 am 27.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid…

Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Mülheim an der Ruhr am 23.02.2025

Gemäß § 79 Absatz 1 Nummer 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2025 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.

Wahlkreis Mülheim - Essen I

Wahlberechtigte177.448
Wähler145.633
Ungültige Erststimmen1.277
Gültige Erststimmen144.356

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------- ---------------------------------------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006448821/44 am 26.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 26.03.2025 wird hiermit nach § 10 des…

Einladung zur Sondersitzung des Rates der Stadt am 31.03.2025

Einladung

zur Sondersitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr

Datum, Uhrzeit:Montag31.03.202517:00 Uhr
Ort:Historisches Rathaus, Sitzungsraum C.112 (Ratssaal), Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----- ------ -------------- ------- -------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TD464 am 24.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung eines Wohngeldbescheides

Der am 04.03.2025 für ---- -------- ---- ------ ------- -------- ------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000241607 erlassene Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Frau Gallo nach unbekannt verzogen ist.

Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt…

Versagung Ihres Antrags auf Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023

Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids der Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 21.03.2025 

Der an ----- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --, zuzustellender Versagungsbescheid über die Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 03.02.2025 (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da

Widerruf der Kautionsgarantie vom 07.02.2023

Öffentliche Zustellung des Widerrufs der Kautionsgarantie vom 21.03.2025 

Der an ----- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --, zuzustellender Widerrufsbescheid der Kautionsgarantie für die Wohnung --------------- -- -- ----- -------- -- ---- (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da

Versagung Ihres Antrags auf Bürgergeld vom 07.02.2025

Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids vom 21.03.2025 

Der an ----- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --- zuzustellender Versagungsbescheid (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da -------------------- unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------ -------- ---------- ----- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KP1904 am 21.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…