In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird im nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirk die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich:
Schiedsamtsbezirk 8 (Speldorf)
Wer möglichst in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, im Alter zwischen 25 und 75 Jahren ist und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, wird gebeten, sich bis zum 02.10.2025 schriftlich bei dem Oberbürgermeister, Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim…