Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung

Der an ----------------- ----------- ------- -------- ------------------------- --- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 19.05.2025 (Aktenzeichen: 57-15/109922/67) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ---- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.05.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/16882/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-RX5000 am 19.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“

1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“

vom 16.05.2025

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.

Nach § 10 i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes „…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------- --- ------ ------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320983/65 am 24.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 24.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320876/96 am 30.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------ ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-QR173 am 16.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt…

Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Das Anhörungsschreiben kann ----- ------------ ------------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/1009 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----- ---- ------- ------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/ME-WL1935 am 15.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005316323/109 am  erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom  wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…