Der an Frau ---- --------- ------- -------- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 05.02.2025 (Aktenzeichen: 57-15/109359/30) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
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