Öffentliche Zustellung
der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Vertretung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend…