Der an ---- ------- ----- ----- ----- ------- -------- ------- -- ---------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 18.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 121827/13) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…