Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen
Die im folgenden aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem uneingeschränkten öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß § 7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nach…