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Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren "Papenbuschstraße/Tiegelstraße - R 29"

 I

 Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“

 Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312292/30 am 17.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005309326/30 am 23.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312764/30 am 16.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------- ------ ---------------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312785/30 am 22.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- -------- ----- ------- -------- ------- -- ------------ ------- -- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 92153/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

 Die an Herrn Dragan Kostic --- ------- -------- -- ------- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 15.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung

Das gegen --- ------ ------- ------- -------- ------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- am 21.05.2024 unter Aktenzeichen 33-1.25/1761 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 51 BO Wohnen am Hillerberg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 09.04.2024 beschlossen:

1.  die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ---- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.