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Ordnungsverfügung Glasverbot "Open-Air Abiparty 2023" (Allgemeinverfügung)
Ordnungsverfügung
(Allgemeinverfügung)
Verbot des Mitführens von Gläsern und Glasflaschen vor, während und nach der -Veranstaltung „Open-Air Abiparty 2023“ am 31.03.2023 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35/Wilhelmstraße 1-3.
Hiermit ordne ich allgemein an:
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- -------------- -------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LA2003 am 01.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gem. § 9 LZG NRW nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005293375/64 am 05.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ------------ ------- -- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005292795/64 am 21.11.2022 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 21.11.2022 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides
Der an ---------- ----------- ------- -------- ------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 14.02.2023 (Aktenzeichen: 57-23/83692/58) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid nach § 7 SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Horn eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ------------ ------- -- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005292795/64 am 21.11.2022 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 21.11.2022 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005293375/64 am 05.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005294705/94 am 16.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 16.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ----- ---- ----- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 28.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CT328 am 28.02.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.