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Lose Grabmale

Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen

Die Verantwortlichen für die Grabstätten

 Friedhof               Teil                      Feld                     Grabstellen-Nr.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ----------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388976/44 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 23.05.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- -- ------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ /08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-AH676 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 31.05.2023 gem. § 50 Abs. 2 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 121670/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 Absatz 2 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121670/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ----- ----- -------- ------- -------- ---------------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-15/113553/62) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- --------- ------- -------- ----------------------------- --- ----- ------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2023 (Aktenzeichen: 57-15/121670/16) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------- ---------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005296868/311 am 07.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen-------------------------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005299719/65 am 30.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.