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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

Der an Herr Michael Freck zuletzt wohnhaft gewesen in unbekannt, unbekannt zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123397/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Adilson Ferreira, Broicher Waldweg 183, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CD223 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Marko Ristic, Bruchstraße 27, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XL3 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid, AZ: 96626/69

Der an Frau Blessing Omoruyi zuletzt wohnhaft gewesen in Steinkampstr. 31, 45476 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 06.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/96626/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Daniel Nichescu, Alexander-Tenhaeff-Straße 18, 46446 Emmerich am Rhein, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389374/77 am 05.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Marten Hagen Paroth, Hülser Straße 42, 47798 Krefeld, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388411/107 am 04.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Jil-Kristal Wachter, Im Schlenk 117, 47055 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/006384306/44 am 04.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Stefan Günther Reichwald, Eigene Scholle 41, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-SR23 am 04.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an Frau ---- ----- --------, zuletzt wohnhaft gewesen ---------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.04.2023 (Aktenzeichen: 57-15/100881/72) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Lindenhof – O 36“

I.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss beschließt, den Einleitungsbeschluss vom 03.02.2015 (Drucksache Nummer: V 15/0002-01) zur Einleitung des Bebauungsplanes „Lindenhof – O 36“ aufzuheben; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Plan (Anlage 1) dargestellt.“

II.

Die Abgrenzung des aufzuhebenden Bereiches ist dem mit veröffentlichten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mülheim an der Ruhr, 30.03.2023

Der Oberbürgermeister