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Veröffentlichung Jahresabschluss 2021

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 in Ausführung des § 96 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat stellte aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Mülheim an der Ruhr zum 31. Dezember 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.710.985.249,07 Euro und einem Ergebnis in Höhe von 7.303.685,12 Euro fest.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2648/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13369/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13404/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/12933/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst-Rettungsdienstgebührensatzung-der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/10026/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Ersel Delbesoglugil, geboren am 09.04.1986, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an Frau Mariola Bronislawa Bryczek, zuletzt wohnhaft gewesen Neustadtstraße 90, 45476 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/104672/64) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Ahmad Altatari, Seilerstraße 35, 46047 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006395456/107 am 21.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006505100/29 am 12.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.