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Amtsblatt 2025_21.pdf | 10.26 MB |
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Adel M'barek, Poll-Vingster Straße 236, 51105 Köln, unter dem Aktenzeichen 32-3/006508173/36 am 28.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 28.05.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Herr Sascha Kevin Stein zuletzt wohnhaft gewesen in Kohlenkamp 37, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.06.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ /05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.06.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Öffentliche Zustellung Ermahnung
Das gegen Herrn Johannes Kautz, zuletzt wohnhaft Bussardweg 7, 45478 Mülheim an der Ruhr am 01.07.2025 unter Aktenzeichen 33-1.157/25 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Das Schriftstück vom 01.07.2025 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Schriftstück sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Galitzki
Öffentliche Zustellung
Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH , Aktienstraße 125 -127, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AA137 am 30.06.2025 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung des Widerrufs und Rückforderungsbescheides
Der an Herr Bassem Boussoffara zuletzt wohnhaft gewesen in Duisburger Straße 451, 45478 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Widerruf und Rückforderungsbescheid vom 08.05.2025 (Aktenzeichen: 57-21/121505/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Widerruf und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 47, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 02.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an Herrn Tobias Gimbel, zuletzt wohnhaft gewesen Walter-Requardt-Heim, Westend 20, 26474 Spiekeroog, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.07.2025 (Aktenzeichen: 57-15/128850/66) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 02.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Danijel Zikic, Aufenthalt unbekannt, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 23.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Nicole Acarel, Teinerstraße 18, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/001153322/29 am 12.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 12.05.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Becker
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheids
Der an Herr Sascha Kevin Stein zuletzt wohnhaft gewesen in Kohlenkamp 37, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.06.2025 (Aktenzeichen: 57-21/129253 /05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.06.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Ali Yassin, Aufenthalt unbekannt , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Frank Meinecke, Kirchstraße 130, 45478 Mülheim an der Ruhr unter dem Aktenzeichen 50-34.1251/20 E am 23.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 23.06.2025 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.
Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Sozialamt (Bußgeldstelle Pflegeversicherung), Ruhrstraße 1, Zimmer 121, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gerwert
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Konrad Tadeusz Pietras, Duisburger Straße 307, 45478 MÜLHEIM AN DER RUHR unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-KE2215 am 09.07.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH , Aktienstraße 125-127, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-HB128 am 09.07.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Rechtswahrungsanzeige
Die an Sergij Shulha gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 10.06.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Mohammed Rabie Rizk Abdel Ghaf, geboren 01.05.1993, zuzustellende Gebührenbescheid vom 20.06.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/7566/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Bartosz Konarski, geboren 07.05.1985, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.07.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/23404/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Sergii Terentiev, Skilna 36, UA-09622 TELESHIVKA, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319815/24 am 22.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 22.05.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Backmann
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Sebastian Kraik, geboren 11.12.1983, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/26975/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Eduard Tymofieiev, Helden-von-Charkiw-Prospekt 252, 61099 Charkiw / Ukraine , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Naviin Rajamohan, Rellinghauser Straße 177, 45136 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/009500110/72 am 13.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 13.03.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ferreira
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 54, Flurstück(e): 72
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Scharpenberg 8 I Scharpenberg 8 a
Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 19, Flurstück(e): 150
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Winkhauser Weg 9, Winkhauser Weg 9,
Bruchstraße 85, Bruchstraße 85,
Bruchstraße 85 a, Bruchstraße 85 a,
Bruchstraße 87 Bruchstraße 87,
Bruchstraße 91
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Heißen, Flur: 5, Flurstück(e): 711
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Alexanderstraße Alexanderstraße 20
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Holthausen, Flur: 14, Flurstück(e): 163
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Scharpenberg Scharpenberg 85
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Holthausen, Flur: 6, Flurstück(e): 202
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Auf der Schellenburg Auf der Schellenburg, Rembergstraße 37
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Holthausen, Flur: 10, Flurstück(e): 593
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Härlestraße Härlestraße 58
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Menden, Flur: 2, Flurstück(e): 314
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Parsevalstraße Parsevalstraße 41
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Speldorf, Flur: 11, Flurstück(e): 69
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
An der Rennbahn An der Rennbahn 39
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Styrum, Flur: 8, Flurstück(e): 30
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Herwarthstraße Herwarthstraße, Schützenstraße 139
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Styrum, Flur: 37, Flurstück(e): 98
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Moritzstraße Moritzstraße, Burgstraße 66
Mülheim an der Ruhr, den 10.07.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski
Sechste Satzung vom 02.07.2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023
Aufgrund des § 7 Absatz 3 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023 beschlossen:
Artikel I
- Änderung des Satzungstextes -
1) Die Inhaltsübersicht wird in Abschnitt IV. wie folgt neu gefasst:
IV. Sonstige Gremien
§ 21 Integrationsrat der Stadt Mülheim an der Ruhr
§ 22 Jugendgremium der Stadt Mülheim an der Ruhr
§ 22a Seniorenrat der Stadt Mülheim an der Ruhr
§ 23 Beiräte, Kommissionen und ähnliche Gremien
2) Es wird folgender neuer § 22a eingefügt:
§ 22a
Seniorenrat der Stadt Mülheim an der Ruhr
(1) Zur Mitwirkung der älteren Menschen an den kommunalen Willensbildungsprozessen und zur Vertretung der Interessen der älteren Menschen in Mülheim an der Ruhr wird in Anwendung von § 27a GO NRW ein Seniorenrat gebildet, der sich aus den nachfolgend aufgeführten Mitgliedern zusammensetzt:
a) je 1 Mitglied auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen,
b) 2 Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände,
c) 1 Mitglied auf Vorschlag der Katholischen Kirche,
d) 1 Mitglied auf Vorschlag der Evangelischen Kirche,
e) 1 Mitglied auf Vorschlag der Jüdischen Gemeinde Duisburg-Mülheim-Oberhausen,
f) 1 Mitglied auf Vorschlag der muslimischen Religionsvereine,
g) 1 Mitglied auf Vorschlag der Gewerkschaften,
h) 1 Mitglied auf Vorschlag des Integrationsrates,
i) 1 Mitglied auf Vorschlag des VDK,
j) 1 Mitglied auf Vorschlag des Sozialverbandes Deutschland,
k) 1 Mitglied auf Vorschlag der Heimbeiräte,
l) 1 Mitglied auf Vorschlag des Mülheimer Sportbundes,
m) 1 Mitglied auf Vorschlag der Interessengemeinschaft Mülheimer Kulturfördervereine,
n) 2 Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Altentagesstätten, Altenvereine und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Die Bildung erfolgt jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Nach dem Ende der Wahlperiode bleiben die bisherigen Mitglieder bis zum erstmaligen Zusammentritt des neu gebildeten Seniorenrates im Amt. Die Mitglieder werden von den Fraktionen, Gruppen und Institutionen in den Seniorenrat entsandt, wobei für jedes Mitglied auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu entsenden ist. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sollen in den Fällen, in denen eine Institution mehr als 1 Mitglied stellt, unterschiedlichen Verbänden oder Vereinen angehören. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sollen das 60. Lebensjahr vollendet und ihre Hauptwohnung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Mülheim an der Ruhr haben. Die Entsendung erfolgt schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Seniorenrates, die die Verwaltung zur Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben einrichtet und über deren Organisation die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die näheren Bestimmungen trifft. Die Geschäftsstelle soll zum Bereich des jeweils für Soziales zuständigen Dezernates gehören. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist berechtigt, an den Sitzungen des Seniorenrates teilzunehmen. Die oder der fachlich zuständige Beigeordnete soll in der Regel an den Sitzungen des Seniorenrates teilnehmen. Die Leiterin oder der Leiter des Sozialamtes nimmt an den Sitzungen des Seniorenrates teil. Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Seniorenrates ein Sitzungstagegeld in analoger Anwendung von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen (Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz – AMEG) und ggf. Ersatz des Verdienstausfalls gemäß § 45 GO NRW i.V.m. § 28. § 28 Abs. 4 bleibt hiervon unberührt. Der Seniorenrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und nicht mehr als zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Der Seniorenrat kann dem Rat Vorschläge zur Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen oder sachkundigen Einwohnern in Ausschüsse des Rates mit Ausnahme des Haupt-, des Wahlprüfungs- und des Rechnungsprüfungsausschusses machen; das Selbstorganisationsrecht des Rates bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Seniorenrat
a) berät unter Einbeziehung von Sachkompetenz, Erfahrung und Engagement aktiver Seniorinnen und Senioren Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen und Verwaltung zu kommunalen Themen, Planungen, Angeboten und Hilfen, die die Lebensbedingungen und Lebenslagen älterer Menschen betreffen, macht dabei auf spezifische Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam, und ist Ansprechpartner für die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe;
b) erhält die Möglichkeit, sich an allen wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen der älteren Generation betreffen und die im Wirkungskreis der Stadt liegen, zu beteiligen und kann dazu Anträge, Anregungen, Stellungnahmen und Empfehlungen beschließen, die dem Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung vorzulegen sind;
c) unterstützt die Arbeit des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in Fragen, welche die ältere Generation betreffen und die im Wirkungskreis der Stadt liegen, wozu die Verwaltung den Seniorenrat bei Vorlagen, die die Interessen der älteren Generation betreffen, vor der abschließenden Beratung im Rat, in einem Ausschuss oder in einer Bezirksvertretung beteiligt (mit Ausnahme von dringlichen Angelegenheiten); dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Themenbereiche Stadt- und Verkehrsplanung, Quartiersentwicklung, Wohnungsbau, Kultur und Weiterbildung, Freizeit- und Sportangebote, Sozial- und Gesundheitswesen sowie Umwelt- und Klimaschutz;
d) soll Stellung nehmen zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Oberbürgermeister oder von der Oberbürgermeisterin vorgelegt werden;
e) erhält die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
3) § 24 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Dieses wird auch im Internet auf https://amtsblatt.muelheim-ruhr.de veröffentlicht.
4) § 25 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:
b) Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt (https://www.muelheim-ruhr.de), schriftliche Information (z. B. Presseveröffentlichung, Anzeige, Einwohnerbrief, Broschüre) oder Ausstellung;
5) § 28 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:
a) die Ratsmitglieder eine monatliche Teilpauschale und für die Teilnahme an Sitzungen des Rates, der Ausschüsse, der Fraktionen im Rat und folgender sonstiger Gremien ein Sitzungsgeld:
- Integrationsrat,
- Seniorenrat,
- Interkommunaler verfahrensbegleitender Ausschuss Regionaler Flächennutzungsplan bzw. Gemeinsamer Flächennutzungsplan (vbA RFNP / GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen,
- Gestaltungsbeirat;
Artikel II
- Inkrafttreten -
Die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023 tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Sechste Satzung vom 02.07.2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 02.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Oberheidstraße/ Jörgelstraße - C 24“
Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Oberheidstraße/ Jörgelstraße - C 24“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberheidstraße/ Jörgelstraße - C 24“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Oberheidstraße/ Jörgelstraße - C 24“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“
Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“ sollen die Festsetzungen der Fluchtlinienpläne 157 Blatt 2 (förmlich festgestellt am 24.09.1951) und 241 (förmlich festgestellt am 20.05.1959) außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“ erfasst sind.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird.
Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“
Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ sollen die Festsetzungen der Fluchtlinienpläne 254 (förmlich festgestellt am 16.12.1960) und 327 Blatt 1 (förmlich festgestellt am 15.02.1960) außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ erfasst sind.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Felsenstraße – Y 16“
Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Felsenstraße – Y 16“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Felsenstraße - Y 16“. Der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan (Anlage 3) gekennzeichnet.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplans ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Planungswerkstatt mit den Anwohner*innen durchzuführen.
Die Ziele und Zwecke der Planung wurden in folgenden Punkten geändert:
- Sicherung einer Erschließung des Gebietes durch Festsetzung einer Verkehrsfläche
- Erhalt der Sichtbarkeit des prägnanten Bestandsgebäudes und dessen Bedeutung für das Stadtbild. Die Verwaltung wurde beauftragt auf die Erhaltung der historischen Gebäude hinzuarbeiten.
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2025 beschlossen, den bisher namenlosen Fußweg zwischen der Duisburger Straße (etwa in Höhe der Hausnummer 356) und „Am Führring“ (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Hermann-Stollen-Weg“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Hans-Hermann Stollen
Stadtverordneter und Bezirksvertreter
*1951 †2021
Mülheim an der Ruhr, 11.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ernst

Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2025 beschlossen, die bisher namenlose Grünanlage an der Klostermarktschule zwischen den Straßen „Otto-Pankok-Straße“, „Mendener Brücke“ und „Saarner Damm“ (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Heinrich-Mühlsiepen-Park“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Saarner Heimatdichter
*1836 †1901
Mülheim an der Ruhr, 11.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ernst
