Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Felsenstraße – Y 16“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Felsenstraße - Y 16“. Der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan (Anlage 3) gekennzeichnet.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplans ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Planungswerkstatt mit den Anwohner*innen durchzuführen.
Die Ziele und Zwecke der Planung wurden in folgenden Punkten geändert:
- Sicherung einer Erschließung des Gebietes durch Festsetzung einer Verkehrsfläche
- Erhalt der Sichtbarkeit des prägnanten Bestandsgebäudes und dessen Bedeutung für das Stadtbild. Die Verwaltung wurde beauftragt auf die Erhaltung der historischen Gebäude hinzuarbeiten.
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
