Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ sollen die Festsetzungen der Fluchtlinienpläne 254 (förmlich festgestellt am 16.12.1960) und 327 Blatt 1 (förmlich festgestellt am 15.02.1960) außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ erfasst sind.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“
II
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 08.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
