Amtsblatt 2025/02

Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------- -------------- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 20.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / S 1910 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 20.12.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ----------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006440541/77 am 20.12.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 20.12.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 20.12.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Boddenberg

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------------- ------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006437375/30 am 19.12.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.12.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 20.12.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XF13 am 03.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ --- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 13.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / R 633 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an -------- ------ ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.11.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- -------- ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45453/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ---------- ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/44568/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- ------- ------- ----------- ------- --------- ----------- --- ----- ------ jetziger Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45818/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- ----------- ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/47520/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ------ ------- ----------- ------- -------- --------- -- ----- -------- -- --- ----- jetziger Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/55309/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an --- ----- ------ ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 12.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/46581/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- ------ ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45709/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- ----------- ------- ----------- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/48061/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- ---------- ------- ----------- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45490/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an --------- ------ ------- ----------- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/46136/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an -------- ------- ------- ----------- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/43189/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an -------- -------- ------- ----------- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/50050/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------- ---- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006438074/77 am 09.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die Ordnungsverfügung kann -------- ------------ ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/993 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 09.12.2024 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem*der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schlodder

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ---- -------- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.01.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 109359/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Justice Prince Orunwa, geboren am 18.07.1978, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 29.11.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo

Jägerprüfung 2025

Die untere Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr führt zur Erlangung des ersten Jagdscheines in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 28.04.2025 eine Jägerprüfung durch.

Sie umfasst folgende Sachgebiete:

  1. Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  2. Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundwesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
  3. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
  4. Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts

Die Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlichen Teil, wird an folgenden Tagen durchgeführt:

a.) Schriftliche Prüfung: 23.04.2025, 15.00 – 17.00 Uhr

b.) und c): jagdliches Schießen und mündliche Prüfung: Im Zeitraum vom 24.04. bis 28.04.2025

d.) Nachprüfungstermin:  voraussichtlich in der 34. – 36. Kalenderwoche 2025

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung der Unteren Jagdbehörde in Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, einzureichen.

Dem Antrag (Antragsformular bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich) sind beizufügen:

  1. Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern.
  2. Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
  3. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 Euro.

Mülheim an der Ruhr, den 02.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wyrsch

Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie Mitglieder des Kreiswahlausschusses

Gemäß § 5 Absatz 3 Bundeswahlordnung (BWO) sind Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen des Kreiswahlausschusses öffentlich bekannt zu machen.

Der Kreiswahlausschuss für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim -Essen I tritt zu seiner ersten Sitzung am Freitag, den 24.01.2025, 9.00 Uhr, Raum C.112, 1. Etage, Historisches Rathaus, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen.

Tagesordnung:

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim - Essen I

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich.

Des Weiteren habe ich für die Bundestagswahl die nachfolgenden Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 117 Mülheim - Essen I berufen.
 

ParteiBeisitzer/innenStellvertretende/r Beisitzer/innen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Dr. Markus FaberFilip Fischer
Colin SrokaGabriele Hawig
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)Darko MedicUrsula Schröder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)Axel HercherIngrid Tews
Freie Demokratische Partei (FDP)Maximilian PliniusPhilip Beckmann
Alternative für Deutschland (AfD)Frank KortmannDr. Wolfgang Lessau

 

Mülheim an der Ruhr, den 07.01.2025
Der Kreiswahlleiter
Lüngen

Wahlbenachrichtigung, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlverfahren

I. Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Personen eingetragen, bei denen am 12.01.2025 (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann daher nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

II. Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025 wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 und zwar am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 1. Etage, Zimmer B.111, für Wahlberechtigte zur elektronischen Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk (eine Auskunftssperre) gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. 

III. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des Einsichtszeitraumes (03.02. bis 07.02.2025), spätestens bis zum 07.02.2025, 16.00 Uhr, beim Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Am Rathaus 1, 1. Etage, Zimmer B.111, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

IV. Ausstellung von Wahlscheinen

Inhaber von Wahlscheinen können an der Bundestagswahl im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

1. Wahlscheine für die Bundestagswahl erhalten auf Antrag

1.1 die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,

1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, beim Rats- und Rechtsamt schriftlich [per E-Mail (wahlbuero@muelheim-ruhr.de) oder über das Online-Wahlscheinverfahren (wahlschein.muelheim-ruhr.de)] beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Wahlscheinantrag aufgedruckt.

Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den oben angegebenen Gründen (Punkt 1.2 Buchstaben a und b) den Antrag auf Erteilung der Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.

V. Briefwahl

Wer einen Wahlschein beantragt erhält von Amts wegen für die Bundestagswahl zugleich

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Der Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen wird auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Die Unterlagen können auch persönlich ab dem 10.02.2025 im Rathaus, Eingang „Am Rathaus 1“, Foyer im Eingangsbereich (barrierefreier Zugang), während der Öffnungszeiten am

Montag, Mittwoch u. Freitag (14.02.2025): 8.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Samstag (15.02.2025): 9.00 bis 13.00 Uhr

Freitag (21.02.2025): 8.00 bis 15.00 Uhr

abgeholt werden; die Briefwahl kann auch dort direkt ausgeübt werden.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an eine andere Person als den Wahlberechtigten nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Erklärung wird von der bevollmächtigten Person eingeholt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.

Briefwählende müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel –im weißen Stimmzettelumschlag-) spätestens bis zum 23.02.2025, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eintrifft.

Die Wahlbriefe können auch während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (bis einschließlich zum 21.02.2021, 15.00 Uhr) oder spätestens noch am Tag der Wahl in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte (Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012) abgegeben sowie von 8.00 bis 17.00 Uhr in den Rathausbriefkasten am Eingang "Am Rathaus 1" eingeworfen werden. Dieser wird rechtzeitig geleert.

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. 

Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten zu beachten.

Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, sind dem jeweiligen Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder übersandt wird, zu entnehmen.

Mülheim an der Ruhr, den 13.01.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz