Die untere Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr führt zur Erlangung des ersten Jagdscheines in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 28.04.2025 eine Jägerprüfung durch.
Sie umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundwesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Die Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlichen Teil, wird an folgenden Tagen durchgeführt:
a.) Schriftliche Prüfung: 23.04.2025, 15.00 – 17.00 Uhr
b.) und c): jagdliches Schießen und mündliche Prüfung: Im Zeitraum vom 24.04. bis 28.04.2025
d.) Nachprüfungstermin: voraussichtlich in der 34. – 36. Kalenderwoche 2025
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung der Unteren Jagdbehörde in Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, einzureichen.
Dem Antrag (Antragsformular bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich) sind beizufügen:
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern.
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 Euro.
Mülheim an der Ruhr, den 02.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wyrsch