Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------- -------------- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 20.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / S 1910 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 20.12.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Freitag 20.12.2024 - 12:00