Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Kostenersatzbescheid vom 16.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der…