Der an ----- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121868/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes…