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Bekanntmachung der Deichschauen der Ruhrdeiche 2026

Bezirksregierung Düsseldorf

Bekanntmachung

Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:


04.05.2026    Ruhrdeiche Oberhausen Alstaden
Beginn:   …

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW160 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV959 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV957 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV951 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV949 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- ---------------------------------- ---- ------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV944 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ---------------- ----- --------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV945 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt…

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------ ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 05.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,…

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,…