Der an ---- ------ -------- ------- -------- ------- -- ------ --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.11.2025 (Aktenzeichen: 57-21/124983/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter…