Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------- ------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006416889/30 am 27.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013
Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013
Aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), sowie des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren "Papenbuschstraße/Tiegelstraße - R 29"
I
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312292/30 am 17.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005309326/30 am 23.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312764/30 am 16.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------- ------ ---------------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312785/30 am 22.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ----- ------- -------- ------- -- ------------ ------- -- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 92153/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung
Die an Herrn Dragan Kostic --- ------- -------- -- ------- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 15.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung
Das gegen --- ------ ------- ------- -------- ------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- am 21.05.2024 unter Aktenzeichen 33-1.25/1761 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.