Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN103 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN1006 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/E-FD101 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ------ ----- --------- --------- --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM528 am 03.06.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ -------- ------- -------- ------- -- ------------ ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 31.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 123169/13) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 31.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 123534/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- -------- ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 14.5.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- -------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001128224/36 am 21.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 19. April 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.418 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 374 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1771
ist gemäß § 83 BauGB am 23.05.2024 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- ----- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006421453/77 am 27.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.