Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Herr Voß hat am 04.08.2023 mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat als Stadtverordneter im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.
Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach dem von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wahl des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 13.09.2020 eingereichten Wahlvorschlag für die Reserveliste neu zu besetzen.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Herr Tim Giesbert hat am 11.08.2023 mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat als Stadtverordneter im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.
Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach dem von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wahl des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 13.09.2020 eingereichten Wahlvorschlag für die Reserveliste neu zu besetzen.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------- ------- -------- ------- -- ----------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 06.09.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 124972/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------ ---------------------- ------- ------------------------------ unter dem Aktenzeichen 32-3/006403616/107 am 05.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------------- ------ ------- -------- ----------------------------- -- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.09.2023 (Aktenzeichen: 57-15/112174/31) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 11. August 2023 – Ordnungsnummer: 62–11.96.386 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Am Alten Bahnhof 80 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Saarn
Flur: 20
Flurstücksnummern: 191
ist gemäß § 83 BauGB am 28.08.2023 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------ ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005302702/107 am 31.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bekanntmachung einer Veranstaltung
Am Samstag, den 23.09.23 findet ab 12:30 Uhr, zum zweiten Mal die Veranstaltung AUFTAKT im Ringlokschuppen statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Mülheimer Jugendliche, im Alter von 14 bis 21 Jahren. Sie zielt darauf ab, einerseits den Jugendstadtrat und seine Arbeit bekannt zu machen und neue Mitglieder zu akquirieren.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- ------- ------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DK459 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Kostenbescheides
Der gegen ---------- ------- ------- -------- ------------- ---- ----- -----------, unter dem Aktenzeichen 32-11.D-LA125 am 16.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.