Amtsblatt 2024/20

Der an ------- -------- ------- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, seit dem 01.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/40091/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ------- ------- -------- -------------- --- ----- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/27099/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die gegen ----- ------ ------- -------- --------- --- ----- -------- -- --- ---- am 01.08.2024 unter Aktenzeichen 33-1.2/3549 ergangene Ordnungsverfügung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung - einschließlich des Gebührenbescheides -  vom 01.08.2024 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung – einschließlich des Gebührenbescheides - innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Der an ---- ---------- ------- -------- ------------- ---- ----- -------- -- --- ----- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/13638/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ----- --------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 02.08.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers in Russland unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / P 479 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Der an ---- --------- ------- -------- --------- ------- ---- ----- -------- -- --- ----- Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/61056/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ------ ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45541/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------ ------- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/21525/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ---- ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 25.03.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/11111/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------ ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/27522/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/11445/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/11519/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/11536/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der gegen -------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005315255/44 am 30.07.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.07.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ---- ------ ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 8.8.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraßr 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / N 396-398 / 97 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Der an ------ ------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.04.2024, Aktenzeichen 37-52.01/66837/23) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Der an ------ --------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 26.04.2024, Aktenzeichen 37-52.01/62493/23) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Der gegen ---------------- ---------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006431822/30 am 09.08.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.08.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------------ ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 08.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese

Die gegen -------- ---------- ------- ------- --- - ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.9/185 ergangen Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 12.08.2024 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem*der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden."

Mülheim an der Ruhr, 12.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Schlodder)

Der an ----- ---------- ------- -------- ----------- --- -- ----- -----, seit dem 06.12.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 30.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/40199/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Der an -------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 13.08.2024, Aktenzeichen 37-52.01/37339/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name: ------ ------- -----------   
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------- -- --- ----
Letzte bekannte Anschrift: ------------ ----- -- -- ----- -------- -- --- ----
Aktenzeichen: 32-14/214004132
Datum der Ordnungsverfügung: 30.07.2024

Die Ordnungsverfügung vom 30.07.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt. Die Ordnungsverfügung kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Meier)

Der an ---- -------- -------- ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.08.2024 (Aktenzeichen: 57-21/104657/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann

Mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalverbands Ruhr zum Regionalplan Ruhr wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der regionalplanerische Teil des ehemaligen RFNP ist mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr außer Kraft getreten. In Zusammenhang mit der Umstellung der Plankarte auf den GFNP erfolgen nun auch die Berichtigungen des GFNP auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung. Berichtigungen stellen einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. 

Seit der Wirksamkeit des RFNP am 03. Mai 2010 bis zum 01. Juni 2024 sind folgende Bebauungspläne gemäß §13 a und b rechtskräftig geworden:

 

Lage der Berichtigungen
Übersichtsplan: Berichtigungen zum GFNP 

 

 

 

Tabelle: Rechtskräftige Bebauungspläne mit Erfordernis der Berichtigung des GFNP
Nr.Stadt Bebauungs-plan-
nummer
Bebauungsplan BezeichnungBebauungsplan RechtskraftGFNP-Berichtigung
Darstellung ALT
GFNP-Berichtigung
Darstellung NEU
B 01Mülheim an der RuhrM 9Hochschule Ruhr West / Duisburger Straße15.03.2012Gewerbliche BauflächenSonderbauflächen
Sondergebiet, Hochschule, Bildung, Forschung
B 02Essen2/10Güterbahnhof Essen-West11.01.2013Flächen für BahnanlagenWohnbauflächen
B 03Essen9/12 Sportanlage Krupp-Park19.12.2014Wald Wald
Sportanlagen
B 04Oberhausen662Lilienthalstraße/Nürnberger Straße 15.04.2016GrünflächenWohnbauflächen
B 05Bochum925Wohnpark Hiltrop18.04.2017GrünflächenWohnbauflächen
B 06Essen5/16Wittekindstraße / Walpurgisstraße12.01.2018Gewerbliche BauflächenWohnbauflächen
B 07Herne256Schaeferstraße / Am Stadtgarten09.10.2020GrünflächenWohnbauflächen
B 08Herne81. Änderung  -Franzstraße-25.02.2022GrünflächenWohnbauflächen
B 09Herne257Reichsstraße02.02.2024GrünflächenWohnbauflächen

 

 

Die Durchführung der Berichtigungen wird hiermit bekannt gemacht. Die Berichtigungen werden mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.

Die Berichtigungen und der berichtigte Gemeinsame Flächennutzungsplan können nach Wirksamkeit auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 Planwerk - Städteregion Ruhr 2030 (staedteregion-ruhr-2030.de) eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Die Berichtigungen werden zudem in den jeweiligen Städten während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Mülheim an der Ruhr, 13.08.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz 

 

 

Dreiundzwanzigste Änderungssatzung vom 01.08.2024 zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung) vom 01.03.2004

Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868) und der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 04.07.2024 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Das Straßenverzeichnis wird hinsichtlich in der Anlage 2 aufgeführten Straßen mit den Straßenschlüsseln 601 und 138 geändert. Die Straße mit dem Straßenschlüssel 1118 wird neu aufgenommen.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen der im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen mit den Straßenschlüsseln 601 und 138 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 01.03.2004 in der zurzeit geltenden Fassung außer Kraft.

Änderungen im StraßenverzeichnisErläuterungen

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende

„Dreiundzwanzigste Änderungssatzung vom 01.08.2024 zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung) vom 01.03.2004“

wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese(n) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

              oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05. Juli 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.415 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 368 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1774

ist gemäß § 83 BauGB am 24. Juli 2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Mülheim an der Ruhr, den 01.08.2024
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt

Bezirksregierung Düsseldorf

Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:

03.09.2024   Ruhrdeiche Oberhausen Alstaden und Mülheim Styrum                 

                      Beginn:         09:30 Uhr

                      Treffpunkt:    Biotop Alstaden

10.09.2024   Ruhrdeich Mülheim-Saarn 

                     Beginn:         14:00  Uhr

                     Treffpunkt:    Unter der Ruhrtalbrücke, linkes Ufer

Die Deichschau ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II LWG geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.

Die Termine werden hiermit gemäß § 95 III 1, II 2 LWG ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 12.03.2024
Im Auftrag
gezeichnet
Guido Gohres

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05. Juli 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.416 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 368 a mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1773

ist gemäß § 83 BauGB am 24. Juli 2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Mülheim an der Ruhr, den 13.08.2024
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt