Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ----- --------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 02.08.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers in Russland unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / P 479 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Datum
Freitag 02.08.2024 - 12:00