| Anhang | Größe |
|---|---|
| Amtsblatt 2025_38.pdf | 215.32 KB |
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Nosa Okhuarobo, geboren am 29.09.1982, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 08.09.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheid
Der gegen Herrn Klontianziou, unbekannt, 99999 unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/OB-ND666 am 16.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Frau Debbie Hoffmann, zuletzt wohnhaft gewesen Hans-Böckler-Platz 9, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 15.10.2025 (Aktenzeichen: 57-15/103040/32) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 40 Absatz 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 S. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 16.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok
Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Arnoldas Lubas gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.10.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Letife Huliieva, geboren 01.06.1962, zuzustellende Gebührenbescheid vom 30.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/37885/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Shaima Haweri, geboren 01.01.1997, zuzustellende Gebührenbescheide vom 02.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/23639/25)
- (Aktenzeichen 37-52.01/24734/25)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Heinz-Hermann Moog zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.08.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/27140/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Melu Gheorge, geboren 01.10.1971, zuzustellende Gebührenbescheide vom 29.08.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/18801/25)
- (Aktenzeichen 37-52.01/18806/25)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheid
Der gegen Herrn Hekmat Elmukhalaltei, Königstraße 25, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DU220 am 06.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Jerry Momodu, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-JM71 am 20.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Mohamad Hachem, geboren 01.11.1968, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.10.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/41226/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Fadime Ay, Neustadtstraße 117, 45476 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006459325/44 am 21.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 21.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Matej Jošt, Grenzstraße 63, 46045 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006456456/107 am 21.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 21.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Michael Rudolf Otto Karl Langemann, Kölner Straße 345, 45481 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KC9000 am 22.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Konrad Tadeusz Pietras, Duisburger Straße 307, 45478 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KE2215 am 22.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheid
Der an Frau Sandy Christine Dörnenburg, zuletzt wohnhaft gewesen Aktienstr. 284, 45473 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.01.25 (Aktenzeichen: 57-15/125407/50) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 S. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 22.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheids
Der an Frau Minuta Gruzynivna Cherepovska zuletzt wohnhaft gewesen in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.10.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 4.11) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Öffentliche Zustellung eines Ablehnungsbescheides zu einer Aufenthaltserlaubnis
Der gegen Herrn Adhurim Murseli, geboren 27.08.2001 unter Aktenzeichen 32-21/Murseli, Adhurim am 27.10.2025 erlassene Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Ablehnungsbescheid wird hiermit gemäß §1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit §10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Ablehnungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW)
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Ablehnungsbescheid kann von dem Betroffenen bei der Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr, Leineweberstraße 18-20, Zimmer 2.22 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Maß
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Florian Basica, geboren 04.01.1987, zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.10.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/42699/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Alexander Morris, geboren 27.05.2005, zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.10.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/42323/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Laurenz Wechsong, geboren 17.10.2002, zuzustellende Gebührenbescheide vom 28.10.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/41193/25)
- (Aktenzeichen 37-52.01/41512/25)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Lukas Jaroni gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 29.10.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Dejan Senic, Zeleznicka 084, SRB-22420 PLATICEVO, unter dem Aktenzeichen 32-3/005325519/96 am 29.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 29.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Walter
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Marjan Azirovic, Nordring 14, 48432 Rheine, unter dem Aktenzeichen 32-3/006457764/44 am 15.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 15.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Daniele Cantarella, Uhlandstraße 19, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FB2312 am 30.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Ablehnungsbescheids
Der an Jacek Szewczuk, gemäß Antragsunterlagen wohnhaft Frohnhauser Weg 161, 45472 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Bescheid über die Ablehnung von Bürgergeld vom 08.10.2025 (Aktenzeichen: 57-25/130148/78) konnte nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Der Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Herrn Steinhoff (Zimmer 4.5), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Steinhoff
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Lucivan Santos Lopes gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 31.10.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Marko Bucic, Loznica 31, SK-153 07 LESNICA, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323979/96 am 06.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 06.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Koberling
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld IV/06(R) des Hauptfriedhofs
Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 165, 175 – 196 und Nr. 215 - 219 auf dem Urnenreihengräberfeld IV/06(R) des Hauptfriedhofs laufen bis zum 28.02.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 31.08.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.04.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 15.10.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
(Waage)
Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der
Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der
Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe)
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt
Arzt/Ärztin 29,50 Euro
Gesundheitsingenieur*in 24,50 Euro
Hygienekontrolleur*in 21,50 Euro
Fachkraft Gesundheitsaufsicht 19,00 Euro
Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht 18,50 Euro
Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in 16,50 Euro
Mülheim an der Ruhr, 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Pisani
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 06(R) des Friedhofs Styrum
Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 94 auf dem Reihengräberfeld 06(R) des Friedhofs Styrum laufen bis zum 02.01.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 02.08.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.05.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
(Waage)
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 12(R) des Friedhofs Heißen
Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 162, 162 – 169, 176 – 242, 249 – 266 und Nr. 215 - 219 auf dem Reihengräberfeld 12(R) des Hauptfriedhofs laufen bis zum 11.02.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 01.09.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.05.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
(Waage)
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 13(R) des Friedhofs Dümpten 2
Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 73 auf dem Reihengräberfeld 13(R) des Friedhofs Dümpten 2 laufen bis zum 09.01.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Wiederbelegung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 25.08.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.05.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
(Waage)