Der gegen Herrn Adhurim Murseli, geboren 27.08.2001 unter Aktenzeichen 32-21/Murseli, Adhurim am 27.10.2025 erlassene Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Ablehnungsbescheid wird hiermit gemäß §1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit §10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Ablehnungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW)

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Ablehnungsbescheid kann von dem Betroffenen bei der Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr, Leineweberstraße 18-20, Zimmer 2.22 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Maß

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Montag 27.10.2025 - 12:00